Ich empfehle, sich frühzeitig mit der Situation auseinanderzusetzen, da es immer sicherer ist, zumindest im höheren Alter einen Antrag zu stellen und nicht erst zu warten, bis beispielsweise ein Unfall passiert. Die Wartezeit für Seniorenheime ist in der Regel recht lang, daher ist Vorsicht geboten. Sobald die Selbstständigkeit eines Senioren nachlässt, ist es an der Zeit, frühzeitig über die Beantragung eines Heims zu sprechen, damit er seine Erwartungen und Wünsche mit seiner Familie oder seinen Angehörigen besprechen kann.
Bewerber können mich telefonisch, per E-Mail oder nach Vereinbarung eines persönlichen Treffens kontaktieren. Manche Bewerber oder ihre Angehörigen informieren sich auf unserer Website und rufen dann an, um unklare Angaben zu ergänzen. In jedem Fall besprechen wir gemeinsam die Situation und finden heraus, ob ein Seniorenheim für den Senior eine geeignete Lösung ist. Anschließend erkläre ich Ihnen die Antragstellung, die Pflege in unserem Heim, die Finanzierung der Leistungen und die Abläufe vor der Aufnahme ins Heim.
Es ist notwendig, einen Aufenthaltsantrag auszufüllen, der vom Antragsteller und seiner Kontaktperson unterschrieben wird. Dem Antrag ist auch ein aktueller medizinischer Bericht des behandelnden Arztes beizufügen. Idealerweise handelt es sich um einen Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus oder einen zusammenfassenden Bericht Ihres Hausarztes, in dem die kognitiven Funktionen und Symptome der Person beschrieben werden. Wir empfehlen Ihnen, dem Antrag medizinische Berichte von Fachärzten (Kardiologen, Neurologen) beizufügen, damit unser medizinisches Personal den Umfang der notwendigen medizinischen Versorgung besser beurteilen kann.
Wir prüfen jeden Antrag individuell. Derzeit ist die Frist bis zum Erhalt deutlich verkürzt, die Wartezeit für sogenannte Akutanträge liegt im Bereich von Monaten.
Die Anträge werden vom Sozialausschuss des Heims geprüft, der sich aus der Heimleitung, Sozialarbeitern und Gesundheitspersonal zusammensetzt. Wir beurteilen die ingegangenen Anträge anhand festgelegter Kriterien: der sozialen Situation des Antragstellers, der Möglichkeit der Pflege in seiner natürlichen Umgebung, seinem Gesundheitszustand und seiner Selbstständigkeit. Der Sozialausschuss berücksichtigt auch die aktuelle Kapazität des Heims und die Möglichkeit, die Bedürfnisse des Antragstellers zu befriedigen.
Die Sozialuntersuchung ist der nächste Schritt bei der Beurteilung des Antrags. Dabei werden die Angaben aus dem Antrag aktualisiert, da einige Bereiche (Selbstversorgung, esundheitszustand) abweichen können. Der wichtigste Punkt der Sozialuntersuchung ist jedoch die Überprüfung des Willens des Antragstellers, ob er oder sie unseren Dienst wirklich in Anspruch nehmen möchte. Wir freuen uns, wenn neben dem Antragsteller auch jemand aus seiner Familie an der Sozialuntersuchung teilnimmt.
Wir und seine Angehörigen bereiten uns sehr sorgfältig auf die Ankunft eines neuen Klienten vor. Wir treffen uns etwa 14 Tage bis eine Woche vor dem Ankunftstreffen. Während des Treffens stellen wir uns gegenseitig vor, der Bewerber sieht sich sein neues Zimmer an und lernt seinen zukünftigen Mitbewohner kennen. Während dieses Treffens übergeben wir eine Liste mit Dingen, die der Bewerber mitbringen sollte, und wir vereinbaren den Ablauf des Ankunftstages. An diesem Tag unterzeichnen wir zunächst die notwendigen Vertragsdokumente, helfen dann bei der Einrichtung des Zimmers und dem Auspacken persönlicher Gegenstände, und unsere Kollegen stellen sich dem neuen Klienten schrittweise vor.
Wir empfehlen unseren neuen Klienten, ihre Lieblingsgegenstände mitzubringen, die sie an Zuhause erinnern und eine angenehme Atmosphäre schaffen – zum Beispiel ein Lieblingsbild, eine Tasse oder Lieblingsbettwäsche. Je nach Größe des angebotenen Zimmers können Sie auch Ihre eigenen Möbel mitbringen – Ihren Lieblingssessel, eine Kommode oder einen Kleiderschrank.
Bei Nutzern des Sozialdienstes „Heim mit Sonderregelung“ wird davon ausgegangen, dass sie die Einrichtung aufgrund ihrer Erkrankung nicht ohne Begleitung verlassen können. Daher verlassen sie das Gebäude des Seniorenzentrums immer mit Zustimmung und in Begleitung ihrer Familie oder Pflegekraft.
Ja, es ist möglich an Wochentagen zwischen 8:00 und 15:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung mit einer Sozialarbeiterin möglich. Die Telefonnummern finden Sie im Bereich Kontakte.
Es besteht die Möglichkeit, während des Aufenthalts bei einem anderen Klienten einzuziehen, mit dem man sich besser versteht. Jeder Fall muss individuell besprochen werden.
Ja, die Ausnahme sind verheiratete/zusammenlebende Paare.
Klienten des Seniorenwohnheims können verlassen, müssen sich aber immer rechtzeitig beim Pflegepersonal abmelden, ihren Aufenthaltsort und den voraussichtlichen Zeitpunkt ihrer Rückkehr mitteilen.
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